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Hypo-III-Prozess: Vier Mal schuldig gesprochen AUA: Pfingsten könnte neuen Ärger bringen Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Wirtschaft Nächster Artikel Hypo-III-Prozess: Vier Mal schuldig gesprochen AUA: Pfingsten könnte neuen Ärger bringen
Zuletzt aktualisiert: 07.02.2012 um 21:12 UhrKommentare

Arbeit im Freien trotz eisiger Temperaturen

Bau-Gewerkschaft erhält täglich Beschwerden von Arbeitern. Es gibt keine gesetzliche Regelung.

Foto © Weichselbraun

KLAGENFURT. Minus zehn bis minus 20 Grad: Die klirrende Kälte hat Kärnten fest im Griff und soll laut Prognosen auch noch einige Tage anhalten. Darunter leiden jene, die im Freien arbeiten. Denn es gibt kein Gesetz, das hier Schutz bieten würde. Betroffen sind vor allem Mitarbeiter in der Baubranche. "In den vergangenen 14 Tagen haben wir zwei bis drei Anfragen pro Tag von Betriebsräten und Beschäftigten zu diesem Thema erhalten", sagt Alois Peer, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft für Bau und Holz. Einige Betriebe würden aufgrund des Termindrucks Arbeitspausen nicht in Betracht ziehen.

Schutzlos ausgeliefert

Helfen kann er in dem Fall aber nur begrenzt. "Es gibt zwar eine Schlechtwetterregelung, da ist aber nur von Regen und Schneefall die Rede, Kälte ist leider kein Thema. Bauarbeiter sind ihr schutzlos ausgeliefert", so Peer. Er appelliert deshalb an die Betriebe, den Mitarbeitern bei derartigen Minustemperaturen Urlaub oder Zeitausgleich zu geben. Die einzige Möglichkeit, wirklich festzuschreiben, dass ab bestimmten Minustemperaturen nicht mehr gearbeitet werden darf, sei aber eine Betriebsvereinbarung. Mehrere Anläufe der Gewerkschaft eine gesetzliche Basis dafür zu schaffen, dass bei extremen Minusgraden im Winter beziehungsweise Plusgraden im Sommer nicht gearbeitet werden darf, seien bisher gescheitert.

Aufwärmen

"Zwar gibt es für Arbeiten im Freien keine Temperaturuntergrenze. Die Beschäftigten müssen aber die Möglichkeit haben, zum Aufwärmen einen witterungsresistenten und auf mindestens 21 Grad beheizten Raum aufzusuchen", so Wolfram Lechner, Rechtsexperte der Arbeiterkammer Kärnten. Außerdem sei der Arbeitgeber im Rahmen der Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er rät, sich bei Problemen an den Betriebsrat zu wenden.

ASTRID JÄGER

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